Sie können bei Ihrer Volkshochschule formlos einen Antrag auf Erstattung der Fortbildungskosten stellen, bitte immer _vor_ Beginn der Fortbildung. Haben Sie die Zusage der Erstattung der Gebühren Ihrer vhs, wird Ihnen die Gebühr bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung der jeweiligen Fortbildung von Ihrer vhs erstattet.